ACHTUNG
Seit 2019 Teilnahme an den Umzügen nur noch
mit dem neuen Geisterhäs möglich!!!
Häsordnung des Narrenverein Neufra/Donau e. V.
1. Geisterhäs à
das Häs besteht aus:
- bestickter weißer Bluse und besticktem weißen Rock mit schwar abgesetztem
Saum,
welcher 10cm über dem Knöchel endet. Laufnummer + Wappen am Ärmel links
- Holzmaske mit weißem Tuch und schwarz abgesetztem Saum, Laufnummer am
Maskentuch rechts.
- schwarze Kette mit schwarzer bestickter Tasche (wird auf der linken Seite getragen!!!)
- schwarze Handschuhe
- schwarze Strickstulpen
- schwarze Schuhe!!!
- weiße Umhängetasche (keine Pflicht)
- ev. Stofftiere vom Verein (Spinne / Fledermaus)
- Hästräger bis zum 18. Geburtstag können eine Stoffmaske / Pappmachemaske tragen.
Ab dem 18. Geburtstag muss eine Holzmaske getragen werden.
2. Stibitzer à das Häs besteht aus:
- Holzmaske mit braunem Filzhut und Haaren (Gesicht muss laut VAN komplett verdeckt
sein. Notfalls muss eine Sturmhaube oder ähnliches unter der Maske getragen werden)
- braunes Leinenhemd mit Wappen + Häsnummer am Ärmel links und beigem Halstuch
- Wolljacke mit Flicken (mit Knöpfen geschlossen), über der linken Schulter ein Jutesack
und Wappen + Häsnummer am Ärmel links
- Lederhose mit aufgenähten Flicken + Gürtel
- braune Lederstulpen oder braune Lederstiefel
- braune oder schwarze Handschuhe
3. Gesinde à das Häs besteht aus:
- Haube oder Kopftuch (naturfarben braun/beige oder ähnliches)
- Leinenbluse, Miederweste und Rock oder Unterkleid + Überkleid à alle Kleidungsstücke
in Naturfarben!!!
- dunkle Schuhe
- naturfarbener Umhang
- Häsnummer + Wappen am Ärmel links an Bluse UND Umhang
- Accessoire à Weidenkorb, oder Zeitgemäße Tasche, Ledergürteltasche,
- Achtung nicht erlaubt sind à Felle, Fellimitate, moderne Schals, moderne Handtaschen oder ähnliches, Kettengürtel (nicht dem Status entsprechend)
Alle Häser müssen vom Häswart abgenommen und freigegeben werden!!!
4. Pflichten als Hästräger:
- Jeder Hästräger ist (ab dem 16. Lebensjahr) beitragspflichtiges Mitglied.
- Jeder Hästräger, der einen Umzug begleitet, ist verpflichtet, einen
jährlich aktuellen Laufbändel zu erwerben. Dieser ist sichtbar neben der
Häsnummer anzubringen (die Laufnummer darf davon nicht verdeckt
werden)
- Hästräger ab dem 12. Lebensjahr haben eine Laufnummer zu tragen
und müssen beim Narrenverein Neufra / Do. e.V. als Hästräger
registriert sein.
- Hästräger ab dem 18. Lebensjahr verpflichten sich zum Tragen einer Holzmaske,
welche auch (wenn vorrätig) beim Narrenverein Neufra/Do. e.V. gegen eine Gebühr
ausgeliehen werden kann.
3. Verleihen an dritte
- Beim Verleihen von Häsern an dritte übernimmt der Narrenverein
Neufra/Do. e.V. keine Haftung. Ansprechpartner ist immer das
registrierte Mitglied und somit Verantwortlicher in einem Schadensfall.
- Für den Mieter des Häses gelten alle Regeln zur Häsordnung und der
Satzung. Insbesondere muss der Mieter Mitglied im Narrenverein
Neufra/Do. e.V. sein.
4. Verhaltenregeln
- Veränderungen am Häs sind nicht gestattet
- Die Weitergabe einer Häsnummer an Dritte (auch an Familienmitglieder) muss dem
Häswart mitgeteilt werden.
- Das sichtbare Tragen von Trinkbechern, Gürteltaschen, Brustbeuteln
usw. ist während des Umzuges verboten.
- Anwesenheit im Häs am Umzugsort verpflichtet zur pünktlichen
Teilnahme am Umzug
- Die Maske darf während des Umzuges nur im Notfall abgenommen
werden (Alkohol zu sich nehmen ist kein Notfall).
- Das Jugendschutzgesetz ist einzuhalten.
- In stark alkoholisiertem Zustand kann der Hästräger vom Umzug
ausgeschlossen werden.
5. Allgemeines
- Das Häs darf nur zu Fasnetsveranstaltungen mit Brauchtumspflege
getragen werden
- Im Zeitraum vom 06. Januar bis Fasnetsdienstag dürfen andere
Fasnetsveranstaltungen im Häs besucht werden, sofern sie dem
Ansehen des Vereins dienlich sind und der Verein an keiner anderen
Veranstaltung teilnimmt.
- Häs- und Maskenträger die das 16. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
an den Veranstaltungen teilnehmen.
6. Sanktionen
- Verstöße gegen die Häsordnung können zu direkten Maßnahmen
führen. Die Maßnahmen können umgehend von Personen der
Vorstandschaft des NV Neufra / Do. e.V. festgelegt werden und richten
sich in der Folge nach dem Maß des Vergehens.
- Schwere Verstöße können, wie in der Satzung beschrieben, zur
Verwarnung bzw. zum Ausschluss aus dem Verein führen.
Neue Häser / Leihhäser (Erwachsene & Kinder)
für die nächste Saison
können bis zum 31. Juli
beim Häswart bestellt / reserviert werden.
Danach können wir nicht garantieren,
dass ein neues Häs fertig gestellt werden kann,
oder noch ein Leihhäs vorhanden ist!